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NETZCOCKTAIL Vorlage

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
gemäss Art. 28 DSGVO

Durch die DSGVO wurden zum Mai 2018 viele Punkte im Bereich des Datenschutzes und ADV (Auftragsdatenverarbeitung) neu geregelt. So müssen Sie z.B. einen ADV-Vertrag abschließen, wenn Sie:

  • Google Analytics oder andere Tracking Software nutzen
  • Externe Dienstleister für Ihre Newsletter und Marketingaktionen nutzen
  • Ihr Rechenzentrum ganz oder teilweise outsourcen
  • Fernwartungssysteme einsetzen
  • einen IT-Dienstleister mit der Installation, Pflege, Überprüfung und Korrektur von Software beauftragen.

Sie sind also dazu verpflichtet, mit NETZCOCKTAIL, als einem Ihrer IT-Dienstleister einen ADV-Vertrag (Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung) zu schließen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir Ihnen gemeinsam mit unserer Datenschutzbeauftragten eine Vorlage vorbereitet, die bereits alle relevanten Informationen beinhaltet, inkl. unserer Unterauftragnehmer für z.B. das Hosting und E-Mails, sowie unsere technisch-organisatorischen Maßnahmen als Anhang.
Bitte füllen Sie die markierten Bereiche auf den Seiten 1, 8 und 9 aus und schicken Sie uns eine gegengezeichnete Version für unsere Unterlagen zurück. Erst dann ist der Vertrag wirksam.

Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung
Stand: 01.12.2021

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